Gilt ab 12. Aug. 2026
Die Verordnung gilt
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 (Art. 71). Es ist eine Verordnung und keine Richtlinie – sie gilt also unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, auf eine nationale Umsetzung musst du nicht warten.