Lieferanten von Großküchen
Caterer, Frischelogistiker, Großhändler und Verarbeiter, die täglich Klinikküchen, Betriebsrestaurants, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Mensen beliefern. Bei dir liegt die Pflicht aus Art. 29 Abs. 3 – und bei dir liegen die Behälter.
Was du bekommst: was dich ein Lieferumlauf heute kostet, wie viele Behälter die Strecke wirklich braucht, und ob sich ein eigener Pool gegenüber dem Beitritt zu einem fremden rechnet.