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Lieferanten, die Großküchen beliefern
Caterer, Frischelogistiker, Großhändler und Verarbeiter, die täglich Klinikküchen, Betriebsrestaurants, Schulen, Pflegeheime und Kantinen beliefern. Du trägst die Pflicht aus Art. 29 Abs. 3 – und du trägst die Behälter.
Was du bekommst: was dich ein Lieferumlauf heute kostet, wie viele Behälter die Strecke wirklich braucht, und ob sich ein eigener Pool gegenüber dem Beitritt zu einem fremden rechnet.